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Obligatorische Hundekurse
im Kanton Freiburg
Als anerkannte Hundeausbildnerin, Zulassungsnummer 059, biete ich sowohl die Theoriekurse, als auch den Test zur Beurteilung der Führbarkeit an.
Neues kantonales Hundegesetz ab 01.01.2024
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Erst- und Neuhundehalter müssen vor der Anschaffung des Hundes einen Theoriekurs besuchen
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Alle Hundehalter müssen spätestens 18 Monate nach der Übernahme des Hundes einen Test zur Beurteilung der Führbarkeit absolvieren
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Hunde des Typs Pitbull und Pitbullkreuzungen bleiben verboten
Falls Du Fragen dazu hast, dann melde Dich bei mir.
Hier findest Du detaillierte Informationen zum neuen Hundegesetz:
Online Theoriekurs
Der Theoriekurs dauert insgesamt 5 Stunden und muss vor der Anschaffung eines Hundes absolviert werden und ist eine optimale Vorbereitung.
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